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Hausmeister für die WEG: Vollservice, Teilservice oder Abruf?

Von Elon Mani · MANI Hausmeisterservice, Gilching

Ob eine Eigentümergemeinschaft einen Hausmeister im Vollservice, im Teilservice oder nur auf Abruf beauftragt, entscheidet über Kosten, Aufwand und Zufriedenheit im Haus. Die drei Modelle im Vergleich.

Vollservice: alles aus einer Hand

Beim Vollservice übernimmt der Hausmeister Reinigung, Grünpflege, Winterdienst, Kleinreparaturen und regelmäßige Kontrolle nach festem Plan. Die Verwaltung hat einen Ansprechpartner und einen Leistungsnachweis, die Eigentümer einen kalkulierbaren Monatspreis.

Geeignet für: Anlagen ab etwa 6 Wohneinheiten, Gemeinschaften ohne aktive Selbstorganisation und Verwalter, die Koordinationsaufwand reduzieren wollen.

Teilservice: gezielt abgeben

Beim Teilservice vergibt die WEG nur ausgewählte Leistungen, etwa Winterdienst und Grünpflege, während die Treppenhausreinigung über einen Putzplan der Bewohner läuft. Das spart Geld, funktioniert aber nur, solange sich alle an den Plan halten.

Geeignet für: kleinere Häuser mit funktionierender Selbstorganisation, die nur die zeitkritischen oder haftungsrelevanten Aufgaben professionell vergeben wollen.

Abruf: nur bei Bedarf

Beim Abrufmodell gibt es keinen festen Vertrag, die WEG beauftragt Einzelleistungen nach Bedarf. Maximale Flexibilität, aber keine garantierte Verfügbarkeit, und gerade beim Winterdienst ist das riskant: Wer im Dezember anfragt, findet selten noch freie Kapazitäten.

Geeignet für: sehr kleine Objekte und Aufgaben ohne Termindruck wie eine jährliche Heckenaktion oder eine Entrümpelung.

Entscheidungshilfe

Drei Fragen führen meist zur richtigen Wahl:

  • Gibt es haftungsrelevante Pflichten (Winterdienst, Verkehrssicherung)? Dann gehören diese vertraglich geregelt, nicht auf Zuruf.
  • Funktioniert Selbstorganisation im Haus dauerhaft? Wenn nein, ist der Vollservice am Ende günstiger als der Ärger.
  • Wie viele Gewerke koordiniert die Verwaltung aktuell einzeln? Ab drei lohnt sich die Bündelung bei einem Anbieter fast immer.

Kurz gefragt

Kann die WEG den Hausmeistervertrag jährlich kündigen?

Üblich sind Verträge mit zwölf Monaten Laufzeit und drei Monaten Kündigungsfrist. Seriöse Anbieter binden eine WEG nicht über Jahre, gute Zusammenarbeit hält von selbst.

Wer beauftragt den Hausmeister: Verwalter oder Eigentümer?

Formal beschließt die Eigentümergemeinschaft, der Verwalter setzt um und unterschreibt den Vertrag im Namen der WEG. Der Hausmeister berichtet dann an die Verwaltung.

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